Girokonto Vergleich

Ein Girokonto dient der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, wobei Zahlungen sowohl Zugunsten als auch Zulasten des Kontoinhabers vollziehbar sind. Die Eröffnung eines solchen Bankkontos geht zumeist in jungen Jahren vonstatten, wenn man erstmalig in einem Arbeitsverhältnis steht und somit einen Geldzufluss aufweist. Dies ist jedoch nicht als Voraussetzung anzusehen. Grundsätzlich ist jeder Interessent dazu berechtigt, unabhängig vom Einkommen, ein solches Konto zu eröffnen. Bei Minderjährigen verlangt es jedoch die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Hinsichtlich der Kosten sind mittlerweile gravierende Unterschiede zu entdecken. Manche Bankinstitute verlangen eine Kontoführungsgebühr, bei anderen entfällt diese wiederum. Zu beachten ist jedoch, dass ein kostenloses Girokonto zumeist an Bedingungen geknüpft ist, was sich zum Beispiel auf die Höhe des Einkommens beziehen kann. In manch anderen Fällen entfällt die Kontoführungsgebühr nur, sofern die Kontoführung ausschließlich übers Internet geschieht. Darüber hinaus ist es möglich, dass bei einzelnen Leistungen (wie z.B. Überweisungen) eine gesonderte Gebühr anfällt.

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In einem direkten Zusammenhang mit dem Girokonto steht der Dispositionskredit (auch bekannt als Überziehungskredit). Die Bewilligung eines solchen Kredits ist eine freiwillige Leistung des Bankinstituts. Somit steht es dem Kreditgeber völlig frei zu entscheiden, ob und in welcher Höhe dieser Kredit bewilligt wird. Dies hängt für gewöhnlich von der Höhe des Geldzuflusses ab. Freiberufler und Selbstständige haben somit einen gewissen Nachteil, da kein festgelegtes Einkommen zu verzeichnen ist, was sich negativ auf die Kredithöhe auswirkt.

Bei der Überziehung vom Girokonto werden Zinsen fällig, die weit höher als bei einem Ratenkredit liegen und im Regelfall zwischen 7 und 15 Prozent betragen. Bei einem Guthaben sind hingegen keine oder nur sehr geringe Zinsen zu erwarten.

Damit sich der Kontoinhaber jederzeit über seine finanzielle Situation informieren kann, ist das Bankinstitut zu der Ausstellung von Kontoauszügen verpflichtet. Diese weisen auch einen direkten Zusammenhang auf die Zinsen des Dispositionskredits auf, da diese erst angerechnet werden dürfen, wenn die Überziehung auf dem Kontoauszug ersichtlich war.

Die rechtliche Situation des Girokontos ist im BGB festgelegt. Diesem ist zu entnehmen, dass sowohl der Kontoführer als auch der Kontogeber jederzeit zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist.